In dem Vortrag werden die im WaffG ausschließlich dem BKA zugewiesenen Aufgaben der waffenrechtlichen Einstufung nach § 2 Abs. 5 WaffG und der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 40 Abs. 4 WaffG für den Umgang mit verbotenen Waffen vorgestellt. Dabei wird anhand einzelner Beispiele auch auf die Liste der verbotenen Waffen eingegangen.