Lamellengeschossfänge Kleinkalibergeschossfänge 200 Joule Bewegungsenergie
Lamellengeschossfänge Kleinkalibergeschossfänge 200 Joule Bewegungsenergie
Der Geschossfang entspricht den Schießstandrichtlinien vom 23.06.2012 und deren Veröffentlichung am 23.10.2012.
Die Zulassung ist ausschließlich bis zu einer Eo von 200 Joule und Bleigeschossen bis Kaliber .22 lr nach Absatz
2.8.5.3 der Richtlinien.
Nach Absatz 2.8.5.3.1. ist ein Stahlblech von mind. 370 N/mm² vorgeschrieben. Das von uns verwendete Material überschreitet diese Forderungen erheblich, da wir ausschließlich Bleche mit mind. 500 N/mm² verwenden. Bei einem Neigungswinkel von 45° beträgt die Aufprallenergie 71%, deshalb fertigen wir mit einem Winkel von 35°. Die Aufprallenergie wird somit auf 57% reduziert. Dieser Faktor wirkt sich positiv auf die entstehende Splitterwirkung sowie auf die Haltbarkeit des Geschossfangs aus.
Unsere Geschossfänge sind bei Auslieferung mit rotbraunem Rostschutz versehen und eignen sich sowohl für offene, als auch geschlossene Schießstände.
Die Geschosse sowie deren Splitter werden im unteren Teil in einer Schublade gesammelt und gelangen so nicht in die Umwelt. Der Lamellengeschossfang ist nach zwei bis drei tausend Schuss von vorne durch anheben der unteren Prallplatte einfach zu reinigen.
Der Geschossfang benötigt eine Einbautiefe von max. 40 cm. Der Abstand der Scheibe zu der Vorderkante muss
mind. 3 cm betragen.