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27. Februar - 2. März 2025 // Nürnberg, Germany

Antrag auf Ausnahmegenehmigung für verbotene Waffen und Gegenstände

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die vorübergehende Einfuhr „verbotener Waffen und Gegenstände“ zwecks Präsentation auf der IWA OutdoorClassics 2025 vom 27. Februar - 2. März 2025 in Nürnberg.

Nicht ausgestellt werden dürfen:
1. Kriegswaffen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), auch nicht wesentliche Waffenteile von vollautomatischen Schusswaffen, wie z.B. Gehäuseoberteile, Gehäuseunterteile, Griffstücke, etc.
2. Vollautomatische Schusswaffen, die keine Kriegswaffen sind (inklusive vollautomatisch funktionierenden Airsoft-, CO²-, Luftdruck- oder Federdruckwaffen mit einer Anfangsenergie E0 von mehr als 0,5 Joule), auch nicht wesentliche Waffenteile von vollautomatischen Schusswaffen, wie z.B. Gehäuseoberteile, Gehäuseunterteile, Griffstücke, etc.
3. Schalldämpfer für vollautomatische Schusswaffen (auch für Kriegswaffen nach dem KrWaffKontrG)
4. Unbrauchbar gemachte Kriegswaffen und Einzelteile unbrauchbar gemachter Kriegswaffen
5. Patronen mit Nadel- und Accelerator-Geschossen sowie Hartkern- (mehr als 400 HB 30- Brinellhärte – bzw. 421 HV – Vickershärte), Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatzgeschossen
6. Separate Geschosse und leere Hülsen mit aufgesetzten Geschossen für Patronen (Dummy-Munition) von 5.

Zur Beachtung

Bitte beachten Sie die Informationen zu verbotenen Waffen und Gegenständen bevor Sie den Antrag stellen. Abschließend und ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs entscheidet die Veranstaltungsleitung, ob die Präsentation einzelner Waffen oder Gegenstände – nötigenfalls mit entsprechender Genehmigung der zuständigen Behörde – möglich ist.

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