Nach der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 muss künftig gewährleistet sein, dass Schusswaffen, gleich welcher Art, durch eine Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden. Die Kriterien, die hierzu zu beachten sind, sind nahezu unüberschaubar. Wir empfehlen dringend, im eigenen Interesse möglichst davon abzusehen, entsprechende Deko-Waffen zu Ausstellungszwecken auf der IWA OutdoorClassics mitzubringen bzw. sie, falls sie unbedingt mitgebracht werden müssen, hinsichtlich Einfuhr, Präsentation und Wiederausfuhr wie scharfe Schusswaffen zu behandeln und die diesbezüglichen Bestimmungen dafür zu beachten. Zur Präsentation von anderen Anbauteile, wie Optiken etc., an Waffen verwenden Sie bitte sogenannte Red Guns oder Blue Guns oder ähnliche, nicht dem deutschen Waffenrecht unterliegende Gegenstände.