Use #IWA2025 #EyesOnTarget

27. Februar - 2. März 2025 // Nürnberg, Germany

Wichtige Informationen zum Transport und zur Präsentation von Waffen

  1. Informationen zur Präsentation von Waffen und erlaubnispflichtigen Gegenständen

  2. Informationen zu Transport von Waffen

  3. Vollzug des Waffenrechts (Bescheid der Stadt Nürnberg)

  4. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die vorübergehende Einfuhr von „verbotenen Waffen und Gegenständen“ zu Ausstellungszwecken

  5. Standverantwortlicher für Waffensicherung

  6. Beantragung eines Schießstandes

  7. FAQ zur Waffensicherheit

  8. Beratungsservice zum Thema Waffensicherheit

  9. Merkblatt und Globalgenehmigung zum Export ausgestellter Waffen

Die Präsentation von Waffen bedarf aufgrund bestehender gesetzlicher Vorschriften sowie der in den Teilnahmebedingungen der Fachmesse festgelegten Bedingungen besonderer Aufmerksamkeit und Beachtung. Sie als Aussteller haben sich mit Ihrer Anmeldung verpflichtet, die am Messestandort geltenden waffenrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen sowie die in den Teilnahmebedingungen festgelegten Auflagen unbedingt zu beachten. Wir fassen hier die wichtigsten Punkte nochmals zusammen.

Bitte beachten Sie unbedingt diese Hinweise in Ihrem eigenen Interesse und beachten Sie, dass Vergehen gegen geltende gesetzliche waffenrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden müssen.


1. Informationen zur Präsentation von Waffen und erlaubnispflichtigen Gegenständen

Präsentation von Waffen und erlaubnispflichtigen Gegenständen

Übersicht Transport und Präsentation

Standverantwortlicher für Waffensicherung

2. Informationen zum Transport von Waffen und erlaubnispflichtigen Gegenständen

Informationen zum Transport

Antrag auf Transportgenehmigung

Einzureichende Informationen Ihrer Spedition

Information zur Weitergabe an Ihre Spedition


3. Vollzug des Waffenrechts (Bescheid der Stadt Nürnberg)

Bescheid Vollzug des Waffenrechts


4. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die vorübergehende Einfuhr von „verbotenen Waffen und Gegenständen“ zu Ausstellungszwecken

Rücksendetermin: 26.01.2024

Bitte überprüfen Sie die Produkte, die Sie auf der IWA OutdoorClassics 2025 präsentieren möchten. Dies betrifft auch die Produkte von Firmen, die als Mitaussteller auf Ihrem Ausstellungsstand vertreten sind. Falls es sich nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland um sogenannte „Verbotene Waffen und Gegenstände“ handelt, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes (BKA), mit der eine zeitlich begrenzte Einfuhr zwecks Ausstellung dieser Produkte möglich ist.
Zur Präsentation „Verbotener Waffen und Gegenstände“ anlässlich der „Enforce Tac“ vom 26. - 28. Februar 2024 erhalten Sie gesonderte Waffenhinweise.

Sollten Sie nicht bereits im Besitz einer solchen Ausnahmegenehmigung (Ausstellung verbotener Waffen auf der IWA OutdoorClassics / Enforce Tac) sein und möchten „Verbotene Waffen und Gegenstände“ ausstellen, beachten Sie bitte dringend die Hinweise anbei. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass seit dem 1. September 2020 neue oder geänderte Bestimmungen im deutschen Waffenrecht gelten und bei der Beantragung der Ausnahmegenehmigungen für die IWA OutdoorClassics 2025 bzw. bei Ein- und Ausfuhr dringend beachtet werden müssen.

Informationen zur Präsentation verbotener Waffen und Gegenstände

Antrag auf Ausnahmegenehmigung


5. Standverantwortlicher für Waffensicherung

Rücksendetermin: 26.01.2024

Die Daten des Standverantwortlichen und des stellvertretenden Standverantwortlichen werden ausschließlich für die Erreichbarkeit während des Aufbaus, der Messelaufzeit und des Abbaus, durch die Veranstaltungsleitung und den örtlichen Fachbehörden genutzt. Die Benennung des Standverantwortlichen ist verpflichtend für die Teilnahme an der IWA OutdoorClassics 2025.

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise zur Diebstahlsicherung und Waffensicherung aufmerksam durch und füllen Sie anschließend das Formular aus.

Diebstahlsicherung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere erlaubnispflichtige Produkte (z.B. Schusswaffen und Munition) Tag und Nacht gegen Diebstahl gesichert sein müssen.

  • Kurzwaffen und Langwaffen müssen mit Stahlseilen, Ketten oder sonstigen geeigneten Befestigungen mechanisch gesichert werden. Dies gilt auch für die Aufbewahrung der Schusswaffen in Vitrinen. Wenn die Vitrinen so ausgestattet sind, dass sie nicht mit einfachen Mitteln geöffnet werden können oder über eine akustische Sicherungverfügen, kann auf eine zusätzliche Sicherung verzichtet werden. Alternative Sicherungsmaßnahmen können nach Prüfung zugelassen werden.
  • Munition muss in abschließbaren Behältnissen (Vitrinen) aufbewahrt werden, sofern keine “Dummy-Munition” (nicht funktionierende Munition) gezeigt wird.
  • Die ständige Anwesenheit von Standpersonal ersetzt keine mechanische Sicherung.

Standverantwortlicher für Waffensicherung

Jeder Aussteller, der erlaubnispflichtige Produkte (z.B. Schusswaffen und Munition) auf dem Stand präsentiert, muss der Veranstaltungsleitung eine verantwortliche Person und möglichst eine stellvertretende verantwortliche Person vor der Messe benennen.

  • Der Standverantwortliche ist für die Einhaltung der o.g. Vorgaben zur Diebstahlsicherung, Waffensicherung verantwortlich.
  • Der Standverantwortliche muss während des Aufbaus, der Messelaufzeit und des Abbaus ständig am Stand anwesend sein, sofern die Waffen noch nicht oder nicht mehr vorschriftsgemäß gesichert sind.
  • Der stellvertretende Standverantwortliche darf die genannten Aufgaben nur kurzfristig übernehmen.
  • Der Standverantwortliche ist für die Waffensicherung des Direkt- und Mitausstellers zuständig.

Um diese Funktion verwenden zu können, muss JavaScript aktiviert sein.


6. Beantragung eines Schießstandes

Informationsblatt zur Beantragung eines Schießstandes

Beantragung eines Schießstandes


7. FAQ zur Waffensicherheit

Waffensicherheit


8. Beratungsservice zum Thema Waffensicherheit

Um diese Funktion verwenden zu können, muss JavaScript aktiviert sein.


9. Merkblatt und Globalgenehmigung zur Ausfuhr ausgestellter Waffen (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Globalgenehmigung Ausfuhr von Feuerwaffen (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Das war die IWA OutdoorClassics 2024:

Abschlussmeldung IWA 2024 Aftermovie Fotos

Kontakt für Aussteller

Katharina Paul
Katharina Paul
Halle 3C, 5 und 6
top